Monday, October 20, 2008

Ehemaliger Präsident der jüdischen Anti Defamation-Kommission wegen übler Nachrede verurteilt

Letzte Woche gab das Bezirksgericht Zürich bekannt, dass es Roman Rosenstein, den ehemaligen Präsidenten der Anti Defamation-Kommission des B'nai B'rith wegen übler Nachrede verurteilt habe.

Rosenstein, der immer wieder Druck auf verschiedene Schweizer Medien auszuüben weiss, um angeblich eine sachliche Berichterstattung über den Nahost-Konflikt zu erzielen, nimmt es selber nicht so genau mit Fakten und scheut sich nicht vor Diffamierungen. Dieser Lobbyist operiert, wie im Rahmen meines Prozesses gegen ihn bewiesen wurde, mit völlig erfundenen Behauptungen, um politische Gegner schlecht darzustellen und sie damit zu ‚neutralisieren‘, sprich mundtot zu machen.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion zu Ehren der verstorbenen jüdischen Poetin Else Lasker-Schüler am 29.10.2006 in Zürich ergriff Rosenstein das Wort aus dem Publikum und liess eine Hasstirade gegen mich los, weil ich es gewagt hatte, eine legitime und notwendige Protestaktion im Vorfeld der Veranstaltung mit zu lancieren und beim Eingang mit anderen Personen Flugblätter zu verteilen. Unser Protest richtete sich gegen den Umstand, dass die Friedensaktivistin, Rechtsanwältin und Trägerin des alternativen Friedensnobelpreises, Felicia Langer, ausgeladen und durch den u.a. wegen pointiert antiislamischen und gegen Friedensaktivisten hetzenden deutschen Publizisten, Henryk M. Broder, ersetzt worden war, und dies an einer Veranstaltung zu Ehren der Dichterin, die schon in den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts für Versöhnung zwischen Arabern und Juden plädierte.

Mit der klaren Absicht, mich zu diskreditieren, erfand Rosenstein u.a, dass ich aus der israelischen Armee desertiert sei, um mich als unglaubwürdigen Feigling darzustellen (Als Frontsoldat nahm ich an drei Kriegen in Israel teil). Rosensteins Verleumdungen wurden nach kurzer Zeit auch dem Moderator, Thomas Buomberger, zu bunt; er unterbrach ihn und sagte, dass ich weder Gegenstand der Debatte, noch im Saal anwesend sei (ich verfolgte das Geschehen per Video-Übertragung aus einem Nebenraum). Nach der Veranstaltung fragte ich Rosenstein, woher er die Info über meine angebliche Desertion habe. «Dass hast Du selber geschrieben,» erwiderte er. Ein entsprechendes Zitat aber wurde im Prozessverlauf nicht eingereicht.

Bei den Vorverhandlungen zum Prozess wurde es noch bunter. So behauptete Rosenstein, mit dem ich seit mehr als zwanzig Jahren per Du bin, er habe u.a. gedacht, weil ich angeblich nicht nach Israel dürfe, müsse dies wegen meiner vermeintlichen Desertion sein. Seine Behauptung über das Einreiseverbot ist aber völlig falsch und frei erfunden, denn ich fahre problemlos regelmässig nach Israel. Dürfte ich tatsächlich nicht in mein Heimatland reisen, so könnte es auch andere Gründe dafür geben.

Um meinen Vorwurf zu entkräften, dass er nur mit der Absicht, mich zu diffamieren an der Lasker-Schüler-Veranstaltung gesprochen habe, behauptete Rosenstein, er habe mich thematisiert, um das Publikum über den Hintergrund unserer Protestaktion zu informieren.

Diese Behauptung überzeugte das Zürcher Gericht indes nicht, das folgendes feststellte:

«Schliesslich vermag das Argument, der Angeklagte hätte sich nur zu Wort gemeldet um dem eingangs durch das Flugblatt angeblich falsch erweckten Eindruck des Anklägers zu entgegnen und einen inhaltlichen Beitrag zu leisten, keinen objektiven Rechtfertigungsgrund zu liefern.»

Es waren schliesslich über 200 Personen, viele aus Israel, die unsere Protestschrift unterzeichneten (sie waren auf dem Flugblatt aufgelistet). Und nicht nur ich, sondern weitere Personen verteilten diese Flyer. Insofern ist es vielsagend, dass Rosenstein ausgerechnet die Beschreibung meiner Wenigkeit – und noch dazu mit völlig falschen Angaben – in den Vordergrund rückte, anstatt über die Protestaktion, mehr über Felicia Langer und über den Hintergrund ihrer Ausladung zu reden. Entsprechend schreibt das Gericht:

«Zudem ist nicht ersichtlich, welchen objektiven Diskussionsbeitrag er [Rosenstein –se] mit dieser falschen biographischen Tatsachenbehauptung [meine angebliche Desertion – se] am Schluss noch hätte leisten wollen.»

Das Gericht wollte der Argumentation Rosensteins nicht folgen, dass mit seiner falschen Behauptung über meine vermeintliche Desertion keine Ehrverletzung verursacht worden sei, weil ich selber nach der besagten Veranstaltung geschrieben habe, dass, angesichts der israelischen Politik, eine Desertion eine grosse Ehre gewesen wäre.

Im Urteil steht zu diesem Einwand:

«Diese Reaktion nach der fraglichen Veranstaltung hat mit der früheren Biographie des Anklägers nichts zu tun. Aus den eingereichten Artikeln (act. 2/15/3-5) geht viel-mehr klar hervor, dass der Ankläger seine Legitimation als Armeekritiker nicht zu¬letzt mit seinen Erfahrungen als mehrfacher Kriegsteilnehmer begründet. Dieser biographische Hintergrund wird durch die Abqualifizierung mit dem Begriff "Deserteur", welcher im übrigen Handlungsweisen bis hin zu einem Überlaufen zum Feind erfasst (vgl. Duden, Die neue deutsche Rechtschreibung, 22. Aufl., Band 1, S. 285), offenkundig pejorativ in unzulässiger Weise verfälscht.»

Trotz der Verurteilung wollte das Gericht Rosenstein nicht bestrafen, da er dadurch, dass er die Prozesskosten tragen muss und durch das Strafverfahren als solches genügend beindruckt wurde. Indem Rosenstein seinen Fehler zugab, erfüllt er – so das Gericht – die Bedingungen des Artikels 173 Ziffer 4 des Strafgesetzbuchs:

«Nimmt der Täter seine Äusserung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von Strafe befreit werden.»

Als mildernder Umstand betrachtet das Gericht das Folgende:
«Auch fiel die unbedachte Äusserung im Rahmen einer hitzigen Diskussion über ein höchst umstrittenes Thema.»

Es ist nicht nur so, dass ich während der Podiumsdiskussion nicht im Saal anwesend war und es entsprechend auch keine hitzige Diskussion mit mir geben konnte, sondern dass ja Rosenstein nach der Veranstaltung seine Aussage wiederholte, wie dies schon oben erwähnt wurde. Abgesehen davon, ist es nicht nur so, dass er sich nicht für seine Diffamierung entschuldigte, sondern versuchte, mich vor dem Gericht mit anderen haarsträubenden Schauermärchen weiter zu verleumden. Mit Unwahrheiten also, die auch keine Relevanz für meinen Militärdienst oder vermeintliche Desertion haben. So erzählte er von angeblichen Gewaltdrohungen meinerseits im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung. Er machte Andeutungen über angeblich belastendes Material gegen mich im Besitz eines israelischen Privatdetektivs, welcher früher für einen israelischen Geheimdienst tätig gewesen sei. Auch wollte Rosenstein seinen Freund Henryk Broder als Zeuge einladen, obwohl mich dieser lediglich zu verleumden und nichts über meinen Militärdienst zu berichten weiss.

Voller Stolz erwähnte Rosenstein in Anwesenheit meines Anwalts Bernard Rambert und mir wie er bei TeleZüri in der Absicht interveniert habe, dass diese TV-Station mich nicht mehr als Interviewpartner einladen solle. Es ist entsprechend anzunehmen, dass Rosenstein in seiner Position als Präsident der Anti Defamation-Kommission des B'nai B'rith Zürich in den Jahren 1998 bis 2005 auch bei anderen Redaktionen Druck ausübte, dass Texte von mir nicht veröffentlicht werden.

Es ist also nicht korrekt, dass das Gericht auf eine Bestrafung Rosensteins total verzichtet. Der milde Umgang mit übler Nachrede in der Schweiz – im internationalen Vergleich – ist wirklich erstaunlich. Vor allem, wenn der Täter so offensichtlich schlampig mit Fakten umgeht und sein Opfer auch berufliche Konsequenzen durch solche Diffamierungen zu tragen hat.

Wenn man über antidemokratische Machenschaften einer pro-Israel-Lobby spricht, so kommt oft prompt der Vorwurf, dies sei eine antijüdische Behauptung. Rosensteins Aktivität gegen mich kann, ohne wenn und aber, als Beweis für solche Machenschaften gelten. Mit erfundenen Fakten, Vermutungen usw. wird fröhlich diffamiert, um unliebsame Kritik zu unterdrücken.

No comments:

Post a Comment