Sunday, May 24, 2009

Broder verleumdet trotz eines gerichtlichen Vergleichs weiter


"Nobody is perfect" (niemand ist vollkommen) heisst der wunderbare Schlusssatz im Film "Some like it hot" (Manche mögen's heiss). In Zürich sah ich einmal eine treffende Ergänzung auf einem Autosticker: " – but who wants to be nobody" (aber wer will schon (ein) niemand sein).

Dass der Publizist Henryk Broder kein "Nobody" ist (eine absichtliche Doppelnegation) ist zwar bekannt, trotzdem tut er sich sehr schwer, eigene Fehler einzugestehen und auch eine gerichtliche Abmachung diesbezüglich, die er unterschrieb, einzuhalten.

Ich klagte ihn vor zwei Jahren ihn Zürich an, weil er mich als Holocaust-Leugner bezeichnete. Er behauptete, dass ich angeblich keine überzeugenden Beweise für die Vergasung in Auschwitz kenne. Grund für diese Brodersche Verleumdung war eine total falsche Übersetzung eines Nebensatzes aus meiner knappen Mail an den bekannten Holocaust-Leugner David Irving. Eine Mail, die nota bene gar nicht für die Öffentlichkeit gemeint war und für Laien entsprechend nur schwer nachvollziehbar ist. Der Sinn der Email war es, Irving davon zu überzeugen, seine Leugnung aufzugeben. Da er meine Mail ohne meine Kenntnis im Internet veröffentlichte, setzte ich den Briefwechsel mit ihm nicht fort.

Ich schrieb an Irving u.a.:

«…. all the "proofs" against the gas chambers in Auschwitz are not convincing at all».

Was auf Deutsch wörtlich übersetzt heisst:

«…alle "Beweise" gegen die Gaskammern in Auschwitz sind nicht überzeugend».


Broders Übersetzung dieser Passage:

«Die Beweise für die Gaskammern in Auschwitz sind "nicht überzeugend".»

Hier folgt, was mir ein Übersetzer mit Muttersprache Englisch schrieb:

"…I'd say it ["all the proofs against ..."] is not common, but it is acceptable and understandable. If I saw it I would probably guess that the writer was not a native speaker of English. A more usual way to say it would be: "none of the proofs against [whatever it is] are convincing".

[…Ich würde sagen, dass dies [‚alle Beweise gegen'] zwar nicht üblich, aber trotzdem akzeptabel und verständlich ist. Sähe ich eine solche Formulierung, würde ich annehmen, dass die Muttersprache des Autors nicht Englisch ist. Gewöhnlich würde man sagen: Keine der Beweise gegen (was immer das ist) sind überzeugend...]

Die sehr nachsichtige Kritik des Übersetzers richtet sich also nicht einmal gegen den Ausdruck «the "proofs" against». Denn dieser ist weit verbreitet, wie auch eine Google-Recherche belegt. "Proof against" bringt heute 375'000 Treffer in Google und "proofs against…" ergeben noch zusätzliche 18,200 Fundstellen.

Broder hat weder die Grösse, noch das Format, einen Fehler anständig zuzugeben und sich auch entsprechend dafür zu entschuldigen. Im Zürcher Gericht bestand er zuerst darauf, dass seine Übersetzung richtig wäre, danach versuchte er zu leugnen, dass seine falsche Übersetzung überhaupt je auf seiner Webseite gestanden habe. Denn inzwischen, offensichtlich nachdem ihn meine Anklage auf mühsamem Weg doch noch erreicht hatte (seine angegebene Zustell-Adresse in diversen deutschen Prozessen funktionierte nicht, und auf Anfrage des Zürcher Gerichts antworteten die zuständigen deutschen Behörde, dass Broder in Berlin – wie er angibt – gar nicht angemeldet sei), wurde der relevante Text auf seiner Webseite www.achgut.com geändert. Seine Originalfassung ist aber im Internet-Archiv www.archiv.org vorhanden, und auch einige weitere Personen haben die ursprüngliche Version gelesen und den Fehler sofort bemerkt (siehe z.B. Arne Hoffmann: Zeitvertreib zu Weihnachten: Wir basteln uns einen Holocaustleugner ).

In einem Brief an Broders Anwalt empörte sich der zuständige Zürcher Richter über Broders Zickzack-Kurs, und Broders Verurteilung schien deshalb praktisch unvermeidlich. Dann entdeckte mein Anwalt plötzlich, dass die Anklageschrift aus unbekannten Gründen von seiner Kanzlei nicht an zwei Gerichte – wie es das Zürcher Gesetzt vorschreibt –, sondern nur bei einem termingemäss eingereicht worden war. Diese Regel, eine reine Formsache, gehört eigentlich abgeschafft, kann aber trotzdem zur Annullierung eines Verfahrens führen. Deshalb empfahl mir der Anwalt kurz vor der praktischen Verurteilung Broders (obwohl auch Broders Anwalt den Formfehler nicht aufgriff), auf Schadenbegrenzung zu machen und einen aussergerichtlichen Vergleich mit Broder anzustreben.

Am 16. Dezember 2008 war es soweit: Broder wollte sich zwar nicht entschuldigen und bestand darauf, dass er meine Aussage wegen der vermeintlichen und eigentlich nicht existierenden «doppelten Negation»« für missverständlich» halte und deshalb «sie im gegenteiligen Sinn verstanden» habe. Broder nahm aber zur Kenntnis, dass ich mit diesem Nebensatz den NS-Judeozid nicht verleugnen wollte und zog deshalb seine Äusserung zurück.

Broder musste mehrmals daran erinnert werden, dass der von ihm unterschriebene Vergleich auch die Veröffentlichung des Textes auf seiner Webseite vorschreibt. Erst nachdem mein Anwalt mit einem erneuten Gerichtsverfahren gedroht hatte und erst nach Ablauf der gesetzten Frist veröffentlichte Broder am 15. Mai endlich den Vergleich auf www.achgut.com . Mit seinem Kommentar dazu machte er den Vergleich aber schon wieder zunichte:

«Elams Spezialität sind Unklarheiten und Zweideutigkeiten. Der zentrale Satz seines Briefes an Irving gehört in diese Kategorie. Er redet von Beweisen: Wofür? Wogegen? Sollte es heissen: Die Beweise für die Gaskammern sind nicht überzeugend, oder vielmehr: Die Beweise für das Leugnen der Gaskammern sind nicht überzeugend» (http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/shraga/ ).

Broder schreibt so, als ob meine Aussage nicht klar sei und auch etwas anderes verstanden werden könne, sprich, dass ich die Existenz von Gaskammern in Auschwitz leugne.

Sogar im von ihm verlinkten Beitrag des österreichischen Journalisten, Karl Pfeifer, wird meine Email an Irving richtig übersetzt:

«… alle "Beweise" gegen die Gaskammern in Auschwitz [sind] überhaupt nicht überzeugend.» (http://www.hagalil.com/archiv/2004/07/aik.htm).

Pfeifer, der absolut kein Fan von mir ist, hat diesbezüglich keine Zweideutigkeit und Unklarheit entdeckt. Er weist in seinem Artikel darauf hin, dass sich die österreichische linke Organisation AIK, die mich zweimal eingeladen hatte, mit dem arabischen Holocaustleugner Dr. Ibrahim Alloush
solidarisiert habe. Dies wusste ich aber seinerzeit nicht. Nach Pfeifers Artikel fragte ich bei Antiimperialistische Koordination (AIK) nach, und nachdem deren Erklärung mich nicht überzeugt hatte, brach ich die Beziehung mit ihr ab.

Pfeifer, der offensichtlich nicht nur besser Englisch als Broder beherrscht, wusste auch, dass am gleichen Tag, als ich an Irving geschrieben hatte, also am 15. April 2000, ein Artikel von mir in der Berner Zeitung erschienen war, in dem ich die Holocaust-Leugner als durchgeknallte Menschen bezeichnete und von einer Überreaktion gegen sie warnte. Dass Pfeifer mit meiner Position nicht einverstanden ist, steht ihm selbstverständlich zu. Dass er einiges missverstanden hat, ist offensichtlich normal bei solch emotional geführten Debatten und zeigt auch, wie notwendig die offene und sachliche Diskussion darüber ist.

Shraga Elam

24. Mai 2009

Hier einige Beiträge zur Broderschen Verleumdung in diesem Zusammenhang:


1 comment:

  1. Diese Nachricht ist gut geschrieben und Dank für die Erklärung aller Einzelheiten über den Fall. Sie sind zu Recht, dass die quot niemand ist perfekt.

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