Thursday, April 3, 2014

Weltwoche: Die dunkle Seite Grüningers

Meine vollständige Originalversion samt dem Abschnitt über den wahren und verdrängten SP-Judenretter siehe weiter unten.

Geschichten
Essay
Die dunkle Seite Grüningers

Historiker und Politiker feiern Paul Grüninger für  seine Rolle als Flüchtlingshelfer im Zweiten Weltkrieg. Zahlreiche Indizien Beweise lassen an den edlen Motiven  des Polizeihauptmanns zweifeln.  Von Shraga Elam*

Der St. Galler Polizeihauptmann Paul Grüninger habe selbstlos und allein aus humanitären Motiven gehandelt, als er Hunderte jüdische Flüchtlinge illegal in die Schweiz einreisen liess. Für dieses mutige Handeln sei er ungerechtfertigterweise entlassen und zu einer Geldbusse verurteilt worden. So lautet die offizielle, unantastbare Version der Geschichte um den bekannten Flüchtlingshelfer, wie sie auch im Film «Akte Grüninger» erzählt wird. Wer dies anzweifelt, wer Akten hervorbringt, die diese Version in Frage stellen, wird von Grüninger-Verteidigern kaltgestellt.
Dass Grüninger als mutmasslicher Retter von Juden selber ein Nazi-Sympathisant gewesen sein könnte, ist nicht so absurd, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Nimmt man zur Kenntnis, dass die NS-Führung bis zum Russlandfeldzug im Sommer 1941 (formell bis zur Wannseekonferenz im Januar 1942) die Juden «nur» vertreiben wollte und die Schweizer Grenzsperre vom August 1938 gegen diese verbrecherischen Absichten stand, stellt sich die Frage: Wem wollte Grüninger helfen – den Nazis oder den Juden? Einiges spricht dafür, dass ihm Erstere näherstanden.
Einwilligung zu Fahndungen
Bekannt ist, dass Polizeihauptmann Grüninger mit NS-Deutschland bei der Bekämpfung der Durchreise von Spanienkämpfern zusammenarbeitete. Ausserdem führte die Gestapo mit Einwilligung Grüningers im Kanton St. Gallen mehrmals illegale Fahndungen durch.
Brisant ist die Tatsache, dass Grüninger kurz nach seiner Entlassung von seinen Nazikollegen – gemäss eigener Aussage – ein Stellenangebot bei der Polizei in Deutschland erhielt. Warum machen Nazis ausgerechnet einem ungehorsamen Schweizer Polizeioffizier und vermeintlichen «Judenretter» ein solches Angebot? Die naheliegendste Erklärung ist, dass die NS-Freunde Grüningers nach dem Muster handelten, nach dem Auftraggeber einem aufgeflogenen Agenten eine Alternative anbieten. Als Gegenargument führen Historiker ins Feld, Grüninger habe die Stelle ja abgelehnt. Aber der Verzicht ist nicht entscheidend, sondern die Tatsache, dass es überhaupt zum Angebot kam.
Der Historiker Peter Kamber suggeriert in der Basler Zeitung, dass edle Motive hinter der Arbeitsofferte gestanden hätten, da das Angebot wohl vom Chef des Münchner Spionagedienst, Karl Süss, ausgegangen sei und Süss später zum deutschen Widerstand gehörte. Im Gespräch meint Kamber, dass Süss vielleicht einen frustrierten Schweizer rekrutieren wollte, um ihn bei den Kriegsvorbereitungen einzusetzen. Gleichzeitig gibt Kamber zu, dass ihm nicht mehr alle Fakten präsent sind.
Kambers Erklärungen sind wenig plausibel. Grüninger wäre vor Stellenantritt bei der deutschen Polizei einer gründlichen ideologischen Prüfung unterzogen worden und als bekannter «Judenretter» rasch aufgeflogen. Kommt hinzu, dass das Angebot vom nachweislichen NS-Verbrecher und Gestapo-Offizier Joseph Schreieder persönlich eingereicht wurde.
Es gibt überdies zahlreiche Hinweise dafür, dass Grüninger nach seiner Entlassung nicht nur zusammen mit dem judeophoben Schweizerischen Vaterländischen Verband (SVV) gegen die illegale SP-Flüchtlingshilfe agierte, sondern dass er wohl selbst der NS-Ideologie anhing. So wählte er einen Anwalt aus den Reihen des SVV zu seinem Verteidiger. Diese Organisation betrachtete Grüninger als Gesinnungsgenossen. In der frontistischen Zeitung Die Front war nach der Entlassung Grüningers zu lesen: «Es wäre wünschbar, dass bald etwas mehr Licht in die ganze Angelegenheit käme, um so mehr, als wir in Hauptmann Grüninger immer einen national gesinnten Beamten sahen.»
Frontistische Propaganda
Grüningers Name steht auch auf einer Mitgliederliste der 1940 verbotenen pronazistischen Nationalen Bewegung der Schweiz (NBS), die die Stadtpolizei Zürich anhand der beschlagnahmten Kartothek der NBS-Zentrale erstellt hatte. Grüningers Eintrag war von der St. Galler Polizei nochmals kontrolliert worden, welche zum Schluss kam, Grüninger sei «lediglich» ein NBS-Sympathisant.
Der Grüninger-Rehabilitator und Journalist Stefan Keller meint, Grüninger figuriere nicht auf allen Listen der Staatsschützer, es müsse sich um einen Fehleintrag handeln. Es gibt indes eine einfache Erklärung, warum Grüningers Name im anderen NBS-Verzeichnis, jenem der aktiven Offiziere, nicht aufgeführt ist: Da der Armee-Oberleutnant Grüninger ab 1936 keinen Militärdienst mehr leisten durfte, galt er als nicht aktiv, und deshalb kann man ihn auf der militärischen NBS-Liste nicht finden.
Grüningers Sympathien für die pronazistischen und antijüdischen Kreise sind belegt: Er wurde 1941 von einem Militärgericht verurteilt, weil er frontistische Propaganda verbreitet hatte. Im Untersuchungsbericht heisst es: «In politischer Hinsicht muss Grüninger [. . .] seit seiner Entlassung als nationalsozialistisch bezeichnet werden.» Zur gleichen Zeit war er bereit, sich bei deutschen Nazifreunden für den notorischen Nazi und Judenhasser Mario Karrer zu verwenden, als dieser Mühe hatte, ein Visum für Deutschland zu erhalten.
Das Beweismaterial ist mittlerweile so umfassend, dass man die Auslegung, Grüninger sei den Nazis nahegestanden, nicht mehr leichtfertig als «absurd» oder «abwegig» abtun kann.
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*Shraga Elam, schweizerisch-israelischer Journalist, stiess 1998 im Bundesarchiv zufällig auf Grüningers Akten bei der militärischen Spionageabwehr. Damals forschte Elam im persönlichen Auftrag des Verlegers Michael Ringier. Seither hat er einige Publikationen zum Thema veröffentlicht und weitere Recherchen betrieben. Seine umfassende Broschüre «Paul Grüninger – Held oder korrupter Polizist und Nazi-Agent?» erschien 2003.



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Meine vollständige Originalversion samt dem Abschnitt über den wahren und verdrängten SP-Judenretter:





Die richtige Akte Grüninger

Shraga Elam*

Es ist fast lustig, wie sich die schweizerische Geschichtsschreibung und Medienberichterstattung mit den belegten Schattenseiten des vermeintlichen Judenretters Paul Grüninger mehrheitlich schwer tut. Dies belegt auch der aktuelle Hype um den neuen Spielfilm «Akte Grüninger»

Die Geschichtsschreibung wird oft von unsachlichen Interessen diktiert und reflektiert entsprechend gängige politische und andere Gegebenheiten. Dies ist auch der Fall bei der vorwiegend abgewürgten Diskussion über Grüningers Mythos.

Unbestritten ist, dass er während einigen Monaten 1938/39 – gemäss seiner eigenen Aussage – etwa 700 jüdische Flüchtlinge illegal in die Schweiz herein liess.
Was ist dagegen einzuwenden? Nimmt man die Tatsache zur Kenntnis, dass zu diesem Zeitpunkt die NS-Führung die Juden “nur” vertreiben wollte und dass die Schweizer Grenzsperre vom August 1938 gegen diese verbrecherischen Absichten stand, stellt sich die Frage: Wem wollte Grüninger helfen, den Nazis oder den Juden? Dominierte tatsächlich sein Mitgefühl mit den Verfolgten oder waren es – wie zahlreiche Dokumente belegen – Sympathien mit dem NS-Regime und auch Geldgier, die den Polizeichef dazu motivierten?
Der grosse NS-Verbrecher Adolf Eichmann organisierte damals die Vertreibung der österreichischen Juden. Obwohl
Tausende von ihnen ‹dank› dieser Aktivität vor einem späteren noch schlimmeren Schicksal bewahrt wurden – die Bezeichnung “Retter” verdient Eichmann bestimmt nicht! Dies gilt auch für seine Handlanger, zu welchen Grüninger zu zählen ist. Zwar sind diesbezüglich bislang keine solchen Weisungen an Grüninger aufgetaucht, andere Tatsachen sprechen indes von seiner Arbeit im Interesse Eichmanns. Es geht um mehr als nur Grüningers enge Kooperation mit den NS-Behörden in weiteren Bereichen.
Bekannt ist, dass Grüninger mit NS-Deutschland in der Bekämpfung der Durchreise von Spanienkämpfern über die Schweiz zusammenarbeitete. Ausserdem durfte die Gestapo mit Einwilli­gung Grüningers mehrmals frei im Kanton St. Gallen illegale Fahndun­gen betreiben und erhielt auch schriftliche Auskünfte.
Viel wichtiger und bezeichnend ist die Tatsache, dass kurz nach seiner Entlassung Grüninger von seinen Nazi-Kumpeln – gemäss eigener Aussage – ein Stellenangebot bei der Polizei in Deutschland erhielt.
Es drängt sich die Frage auf, warum Nazis ausgerechnet einem ungehorsamen Schweizer Polizeioffizier und vermeintlichen “Ju­denretter” ein solches Angebot machten? Sie wussten ja, warum er entlassen worden war und mussten damit rechnen, dass bei einer unvermeidlichen behördlichen Kontrolle seiner Person in Deutschland deren bekannte jüngste Vergangenheit auffallen würde.
Die naheliegendste Erklärung für das Stellenangebot ist, dass die NS-Freunde Grüningers nach dem Muster handelten, wonach Auftraggeber einem “aufge­flogenen” Agenten eine Alternative anbieten. Diese NS-Offiziere muss­ten also von der einwandfreien ideologi­schen Einstellung Grüningers über­zeugt gewesen sein.
Eine bessere Interpretation dieser Angelegenheit wurde von Grüningers Fans nicht formuliert. Als Gegenargument führen diese ins Feld, er habe diese Stelle ja abgelehnt. Aber sein Verzicht ist nicht entscheidend. Viel wichtiger ist doch die Frage, warum Nazis – darunter ein erwiesener Kriegsverbrecher – Grüninger überhaupt dieses Angebot unterbreiteten?
Der Historiker Peter Kamber suggeriert, dass da das Angebot vom Chef des Münchner Spionagedienst, Karl Süss kam, und dieser angeblich Juden rettete, kann edle Motiven hinter der Arbeitsofferte vermuten. Diese Spekulation ruht aber auf ganz schwachen Füsse, denn wie oben erwähnt ist, Grüninger wäre durch die zwingende Kontrolle durchgefallen, wenn er pro-jüdische Gefühle gepflegt hätte. Hinzu kommt, dass das Angebot durch den nachweislichen NS-Verbrecher Joseph Schreieder persönlich eingereicht wurde.
Es ist überdies belegbar, dass Grüninger nach seiner Entlassung nicht nur zusammen mit dem judeophoben Schweizerischen Vaterländi­schen Verband (SVV) gegen die illegale SP-Flüchtlingshilfe agierte, sondern dass er der NS-Ideologie anhing.
Insofern ist es nicht erstaunlich, dass Grüninger einen Anwalt aus den Reihen des SVV wählte. Diese Organisation betrachtete Grü­ninger eh als Gesinnungsgenosse. In der frontistischen Zeitung war nach der Entlassung Grü­ningers Folgendes zu lesen: «Es wäre wünschbar, dass bald etwas mehr Licht in die ganze Angelegenheit käme, um so mehr, als wir in Hauptmann Grüninger immer einen national gesinnten Beam­ten sahen.»

Nachweislich sympathisierte er mit der 1940 verbotenen pro-nazistischen Nationalen Bewegung der Schweiz (NBS).
Grüningers Name ist in der Liste zu finden, die die Stadtpolizei Zürich anhand der beschlagnahmten Karto­thek der NBS-Zentrale erstellt hatte. Ein Fehleintrag ist praktisch ausgeschlossen. Denn die registrierten Personen bekamen eine Bestätigung, und falsch Eingetragene protestierten dagegen. Spätestens bei der Polizei fielen solche Fehler auf, die ihrerseits auch die Echtheit der Einträge prüfte. Grüningers Verzeichnung kontrollierte die st. gallische Polizei, welche zum Schluss kam, er sei “lediglich” ein NBS-Sympathisant.
Der Grüninger-Rehabilitator und Journalist Stefan Keller meint dazu, Grüninger figuriere nicht auf allen Listen der Staatschützer, weshalb die vorgeworfene NBS-Zugehörigkeit nicht ernst zu nehmen sei. Damit verliert Keller an Glaubwürdigkeit. Denn entweder besitzt er keine genügende Aktenkenntnis oder verschweigt die von Historiker Peter Kamber entdeckten NBS-Dokumente.
Denn es gibt eine einfache Erklärung, warum Grüninger im Verzeichnis der aktiven Offiziere nicht figuriert: Die Armee stellte anhand der ursprünglichen Zürcher Liste ein eigenes Verzeichnis her. Da der Armee-Ober­leutnant Grüninger ab 1936 keinen Militärdienst mehr leisten durfte, galt er als nicht aktiv, und deshalb kann man ihn auf der militärischen NBS-Liste auch nicht finden.

Grüningers Sympathien für die pronazistischen und antijüdischen Kreise lassen sich auch dadurch belegen, dass er 1941 vor einem Militärgericht gestellt wurde, weil er Propaganda dieser Frontisten verbreitete. Zur gleichen Zeit war er bereit, sich bei seinen deutschen Nazi-Freunden für seinen guten Kumpel Mario Karrer, einem notorischen Nazi und Judenhasser, zu verwenden, als dieser Schwierigkeiten hatte, ein Visum für Deutschland zu erhalten.

Gegen die Beweisfülle für Grüningers Unterstützung der NS-Ideologie argumentiert z.B. der Historiker Peter Kamber, dass es nicht sein kann. Da Grüninger sich auch politisch gegen die schweizerische Grenzsperre engagiert und dabei humanistische Argumentation für die bedrohten Juden benutzt habe.
Es ist unbestritten, dass Grüninger im Dienst seiner NS-Auftraggebern gegen die Grenzsperre war. Es ist nur logisch, dass bei den Diskussionen in Bern er kaum ehrlich sein konnte. Da war Heuchelei gefragt. Grüningers Äusserungen in Bern alleine beweisen nicht wie ernst sie gemeint waren.

Dafür, dass Grüninger für seine Flüchtlingshilfe Geld erhielt, gibt es mehrere Hinweise, die schon anhand ihrer Zahl und der Zuverlässigkeit einiger Quellen sehr ernst zu nehmen sind. Naturgemäss gibt es zwar keine Quittungen dafür, aber führende und honorige SP-Personen, wie die späteren Bundesrichter Werner Stocker und Harald Huber, bestanden auf diesen Vorwurf. Huber protestierte deshalb 1971 gegen einen beschönigenden Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens über Grüninger.
Die Korruptionsvorwürfe bestätigt ein Informanten-Bericht vom Januar 1939 aus Stocker-Kreisen, wonach Grüninger für seine Unterstützung des SP-“Schlepperdiensts” von politi­schen Flüchtlingen und Juden „sehr gut finanziert“ worden sein soll.
Zwar geht es um einen sogenannten Spitzelbericht, welcher mit Vorsicht zu geniessen ist, trotzdem sind die anderen darin enthaltenen Informationen grundsätzlich richtig, und zusammen mit Stockers Aussage ergeben sich zwei von einander unabhängige Belege, die ein konsistentes und plausibles Bild vermitteln. Dies auf dem Hintergrund anderer Hinweise, inklusive solcher in Kellers Buch, nämlich, dass Grüninger keineswegs abgeneigt war, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Einen einzigen Beweggrund gäbe es für einen eventuell falschen Vorwurf der beiden späteren SP-Bundesrichter Stocker und Huber: Es wäre die Rache für den enormen Schaden, der Grüninger nach seiner Entlassung der SP-Rettungsarbeit zufügte. Aber dass zwei ehrenvolle Personen wirklich so krass lügen würden, ist eher unwahrscheinlich.

Es muss endlich realisiert werden, dass der wahre Judenretter in diesem Zusammenhang der damalige SPS-Zentralsekretär Werner Stocker ist, der über mehrere Jahre auch vor illegalen Aktivitäten zu Gunsten von Verfolgten nicht zurückschreckte.
Es war Stocker, welcher den SP-Polizeivorsteher und Chef Grüningers, Valentin Keel, zu Rettungsarbeiten anwies. Ein starker Beweis dafür findet sich auch in einem Brief der SP St. Gallen vom März 1939 an Stocker. Darin wird eine Vergütung der zusätzlichen Kosten für die Wiederwahl-Kampagne Keels verlangt, welche durch
Grüningers Angriffe gegen diesen (»Wenns mi butzt, butzts au de Keel«, zitiert ihn Keller) entstanden waren. Die SP St. Gallen hielt den SPS-Zentralsekretär für Keels Rolle in der Rettungstätigkeit
für verantwortlich, die Grund für Grüningers Attacke war.


Als Stocker 1964 starb, schrieb der damalige Präsident des jüdischen Dachverbands, Georges Brunschvig:

»Wir wissen (…) mit welcher Leidenschaft er sich stets für die Hochhaltung der schweizerischen Asylrechtstradition eingesetzt hat und vielen der  Bedrohten und Verfolgten er Hilfe und Rettung brachte, wobei er große per­sönliche Risiken freudig auf sich nahm, einzig dem Gewis­sen und nicht engherzigen Vorschriften folgend

Alle bisher angegangenen SP-Historiker zeigen ein merkwürdiges Desinteresse an Stocker. Warum ausgerechnet die heutige SP ihren verdienstvollen Politiker zugunsten Grüningers praktisch in Vergessenheit drängt, anstatt Stocker als Vorbild zu preisen, sollte separat behandelt werden.

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* Shraga Elam, schweizerisch-israelischer preisgekrönter Recherchierjournalist, stiess 1998 im Bundesarchiv zufällig auf Grüningers Akten bei der militärischen Spionageabwehr. Damals forschte Elam im persönlichen Auftrag des Verlegers Michael Ringier. Seither veröffentlichte er einige Publikationen über das Thema und recherchiert weiter. Seine umfassende Broschüre von 2003 ist im Internet und eine positive Besprechung ist in der NZZ am Sonntag zu finden.





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